Gedanken zum Erbe und Testament

Neben der Bestattungsvorsorge ist es außerdem sinnvoll, möglichst frühzeitig das eigene Testament aufzusetzen. Denn ist später keines vorhanden, richtet sich die Erbverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge:

Die „Erben erster Ordnung“ haben neben dem Ehepartner zuerst Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Danach sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen – wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages notwendig, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Zur Sicherheit empfehlen wir eine Hinterlegung beim Amtsgericht.

Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

Bitte beachten Sie:
Diese Erklärungen zum Erbrecht und Testament sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Detaillierte Informationen zum Erbrecht und zum Testament finden Sie in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Broschüre Erben und Vererben